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Ein Studium bringt natürlich Kosten mit sich. Neben Studiengebühren solltest du einkalkulieren, dass du auch Geld für Bücher, Zimmermiete, Versicherungen, Lebensunterhalt usw. brauchst. Damit du immer genügend Geld im Portemonnaie hast, kannst du dich hier auch ausgiebig über Finanzierungsmöglichkeiten informieren.
Kosten vor Studienbeginn
Kurz vor Studienbeginn erhältst du von deinem Institut eine Bücherliste. Für dein Grundstudium benötigst du viel Literatur. Je nach Studiengang musst du mit Bücherkosten in Höhe von € 100 - € 650 rechnen. In den späteren Studienjahren sind diese Kosten meist erheblich geringer. Viele Studenten verkaufen am Ende des ersten Jahres einige der Bücher weiter an nachrückende Studenten. Während der Sommerferien kannst du im Bücherladen in der Hochschule gebrauchte Bücher kaufen und verkaufen.
Zudem entstehen Kosten für den Sprachkurs - mehr dazu erfährst du in der Rubrik 'Sprache und Sprachkurse'.
Förderungsmöglichkeiten:
Niederländische Studienfinanzierung
Sofern du nicht älter als 30 Jahre bist, kannst du niederländische Studienfinanzierung beantragen. Sie stellt praktisch das Gegenstück zum deutschen BAföG dar. Wichtigste Voraussetzung für Deutsche ist hierbei jedoch, dass sie einen (sozialversicherungspflichtigen) Nebenjob bei einer niederländischen Firma vorweisen können und dort mindestens 32 Stunden pro Monat arbeiten. Dies bietet dir den Vorteil, dass du einerseits das Geld aus der Studienfinanzierung bekommst und andererseits auch das Geld aus deinem Nebenjob.
Die Studienfinanzierung besteht aus drei Teilen:
Für das Studienjahr 2012 / 2013 gilt Folgendes:
Die Höhe des Basisbetrages ist festgelegt: €95,61, wenn du noch bei deinen Eltern wohnst, €266,23, wenn du eine eigene Wohnung hast und auch bei der Gemeinde angemeldet bist. Mit diesen €266,23 lässt sich in der Regel die Miete gut abdecken. Der elternabhängige Teil ist wie beim deutschen BAföG vom Einkommen deiner Eltern abhängig und kann maximal €242,76 betragen.
Du kannst ein Darlehen in Höhe von €285,70 erhalten, um so z.B. finanzielle Engpässe zu überwinden, wie ein Auslandssemester, ein Umzug, Anschaffung eines Autos etc. Das Darlehen wird mit 2,39% (Stand November 2010) verzinst und muss nach Beendigung des Studiums zurückgezahlt werden. Solltest du dein Studium innerhalb von 10 Jahren erfolgreich abschließen, wird dir das ausbezahlte Geld aus dem Basisteil und dem elternabhängigen Teil als Stipendium anerkannt, so dass du es nicht zurückzahlen brauchst.
Mit der niederländischen Studienfinanzierung kannst du insg. auf einen Betrag von minimal €381,31 bis maximal €794,69 (zzgl. Verdienst aus dem Nebenjob) im Monat kommen. Auch wenn deine Eltern über den Bemessungsgrenzen für den elternabhängigen Teil liegen kannst du mit Hilfe des Darlehens trotzdem den Maximalbetrag erhalten. Finanziell sind die meisten Studenten so besser gestellt, als wenn sie deutsches BAföG bekommen würden. Beantragt wird die "Stufi" bei DUO (früher IB-Groep): www.ib-groep.nl (du benötigst für die Beantragung ein niederländisches Bankkonto).
Den Antrag auf Studienfinanzierung in niederländischer Sprache findest du hier (gibt es nicht auf deutsch).
>>Die ndl. Studienfinanzierung schließt die Förderung nach dem BAföG nicht aus. Die Leistungen aus der ndl. Studienfinanzierung (auch die Darlehensleistungen) werden dabei in voller Höhe auf das BAföG angerechnet.
Collegegeldkrediet
Du kannst den Collegegeldkrediet in Höhe von €142,75 pro Monat bei DUO (früher IB-Groep) beantragen. Um den Kredit für die kompletten Studiengebühren des Studienjahres zu erhalten, musst du ihn rechtzeitig beantragen. Das Darlehen wird mit 2,39% (Stand November 2010) verzinst und muss nach Beendigung des Studiums zurückgezahlt werden. Der Prozentsatz der Tilgung deines Darlehens ist abhängig von dem Zeitpunkt der Beendigung deines Studiums.
Des Weiteren kann man diese Form der Finanzierung auch mit anderen, wie beispielsweise der niederländischen Studienfinanzierung, kombinieren.
Nähere Informationen findest du unter www.ib-groep.nl.
Der "Collegegeldkrediet" kann bei DUO (früher IB-Groep) beantragt werden. Hinter dem folgenden Link hier verbirgt sich das Antragsformular zum "Collegegeldkrediet".
Die genaue Vorgehenswiese Schritt für Schritt:
1 Öffne mit diesem Link das Formular zur Beantragung des Collegegeldkrediets
2 Drucke das Formular aus
3 Beim Ausfüllen des Formulars gehst du folgendermaßen vor
| 1.1 | Fülle deine Korrespondenznummer mit DUO (früher IB-Groep) ein (wenn du noch keine hast bitte nein ankreuzen). |
| 1.2 | Fülle deinen Nachnamen, deinen Vornamen, die Initialen deiner eventuellen weiteren Vornamen und dein Geschlecht ein. |
| 1.3 | Dein Geburtsdatum |
| 1.4 | Deine Nationalität |
| 1.5 | Deine Kontonummer des niederländischen Bankkontos. Wichtig, nur die NL-Banknummer und zwar Giro (z.B. bei der Postbank) oder Bank(z.B. bei der ABN, SNS, Rabobank,…) angeben. |
| 1.6 | Deine Sofinummer, die du beim „Belastingsdienst“ (Finanzamt) in Almelo beantragen kannst. |
| 1.7 | Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort deiner Wohnadresse und gegebenenfalls eine Postadresse, falls diese on deiner Wohnadresse abweicht |
| 2.1 | Gebe den Namen deiner Bildungseinrichtung an (Saxion Hogescholen) |
| 2.2 | Den Ort deiner Bildungseinrichtung |
| 2.3 | Deinen Studiengang |
| 2.4 | Kreuze an, ob du ein Bachelor-, Master- oder anderes Studium absolvierst. |
| 2.5 | Kreuze an, ob du einen Voll- oder Teilzeit-Studiengang absolvierst. |
| 2.6 | Gebe an, wann dein Studium begonnen hat bzw. du es beginnen wirst. |
| 3.1 | Gebe an, ab wann du den Kredit in Anspruch nehmen möchtest. |
| 3.2 | Kreuze an, ob du die gesetzlichen Studiengebühren (€1.771) oder abweichende Studiengebühren bezahlst bzw. bezahlen sollst. |
| 3.3 | Gebe an, ob du den maximalen Betrag des Studienkredites oder monatlich einen geringeren Betrag beantragen möchtest. |
| 4.1 | Als letztes fülle das Datum, deine Unterschrift, Telefonnummer und Email-Adresse ein. Die IB-Groep kann dann bei Fragen mit dir Kontakt aufnehmen. |
| Bei Fragen steht euch das Service-Büro Deutschland gerne zur Verfügung. |
Auslands-BaföG
Das neue Auslands-BAföG kannst du beantragen, wenn du BAföG-berechtigt bist. Die wichtigsten Punkte für dich in der Übersicht:
Die ndl. Studienfinanzierung schließt die Förderung nach dem BAföG nicht aus. Die Leistungen aus der ndl. Studienfinanzierung (auch die Darlehensleistungen) werden dabei in voller Höhe auf das BAföG angerechnet.
Weitere Informationen zum Auslands-BAföG findest du beim Webauftritt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter www.das-neue-bafoeg.de. Du kannst auch die gebührenfreie Hotline zum BAföG unter 0800 2236341 anrufen.
Zuständiges BAföG-Amt für die Niederlande
Bezirksregierung Köln
Dezernat 49 - Ausbildungsförderung und Aufstiegsfortbildungsförderung NRW
Robert-Schuman-Str. 51
52066 Aachen
Tel.: 0221/ 147 - 4990 (Mo-Fr von 08.30-11.30 Uhr, Do von 08.30-15.30 Uhr)
Fax: 0221/ 147 - 4950
Internet: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html
Bildungskredite
Unter gewissen Umständen kannst du auch einen Bildungskredit in Anspruch nehmen. Informationen zu den Bedingungen und wo es diesen zinsgünstigen (und vom Einkommen der Eltern unabhängigen) Kredit gibt, findest du auf folgenden Internetseiten:
http://www.bildungskredit.de
http://www.kfw.de
http://www.bmbf.de
http://www.bundesverwaltungsamt.de
oder unter der Telefonnummer: 01888-358-4492
Stipendien
Stipendien sind eine weitere Art für eine mögliche finanzielle Unterstützung in deinem Studium. Auf die meisten Stipendien musst du dich selbst bewerben. Weitere interessante Informationen zu diesem Thema kannst du auf den folgenden Internetseiten finden:
http://www.stipendienlotse.de/
http://www.daad.de
http://www.bmbf.de
http://www.auswaertiges-amt.de
http://www.das-neue-bafoeg.de/de/110.php
Interessantes für Eltern:
Kindergeld (184,00/190,00/215,00 Euro)
Das Kindergeld wird auch bei einem Studium in den Niederlanden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter gezahlt.
Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung
Einige Ausgaben, die Eltern für ihre Kinder haben, können steuerlich geltend gemacht werden. Hierfür empfehlen wir dir, genauere Informationen beim Finanzamt oder einem Steuerberater über die gesetzlichen Bestimmungen einzuholen.
Hinweis: alle Zahlen und Angaben ohne Gewähr; Stand Januar 2012